Was gehört nicht ins Abwasser?!

Damit unsere öffentliche Kläranlage reibungslos läuft und für Sie als Bürger die Kanalbenutzungsgebühren möglichst niedrig sind, darf Folgendes NICHT in die Toilette geworfen werden:  

- Speisereste, Brat- und Frittierfett

- Windeln, Watte, Binden, Slipeinlagen, Tampons

- Feuchttücher

- Kondome

- Wattestäbchen

- Zigarren- und Zigarettenreste

- Rasierklingen

- Bekleidung, Textilien

- Kleintier- und Katzenstreu

- Papier, Verpackungsmaterialien

- Batterien

- Medikamente

- Flaschenverschlüsse

- Asche

- Schlachtabfälle

- chemische Abfälle (Säuren, Laugen, Farbreste, Verdünnung, etc.)

- tierische Abfälle (Mist, Gülle, etc.)

- Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel

- Altöl, Frostschutz, Bremsflüssigkeit, etc.

- Bauabfälle (Bauschutt, Zement, etc.)  

Alle oben aufgelisteten Stoffe gehören nicht in die Toilette bzw. den Kanal! Diese Stoffe können erhebliche Schäden sowohl an öffentlichen Abwasseranlagen als auch in privaten Haushalten hervorrufen. Durch sie kann es zu Verstopfungen und Schäden an Rohrleitungen und Dichtungen kommen, was ebenso zu Rückstau und Überflutung von Kellern führen kann. Zudem behindern diese Stoffe die Abwasserreinigung und verschmutzen die Gewässer.

Verbotsschild